MEINE ARBEITSWEISE UND BEREICHE

Wenn Sie einen Weg suchen, um Ihre Lebenssituation angenehmer zu gestalten oder effizienter zu machen, bin ich gerne an Ihrer Seite, um Sie dabei zu unterstützen.
 
Ich möchte Ihnen die Möglichkeit geben, sich die Zeit und den Raum zu schaffen, um sich mit Ihren Themen auseinanderzusetzen und bin Ihnen gerne mittels unterschiedlicher Interventionstechniken dabei behilflich.
 
In meiner Vor- und Nachbereitung reflektiere ich den Arbeitsverlauf. In Form von Fortbildungen, Supervision und Intervision sorge ich für einen hohen Qualitätsstandard.
 

 

Einzeltherapie

Eine kompetente psychotherapeutische Einzeltherapeutin finden Sie  in mir,
  • wenn Sie vielleicht zwar beruflich erfolgreich sind aber privat Ihr Glück noch nicht gefunden haben,
  • wenn Sie in einer Beziehung ohne (Ver-)Bindung leben,
  • wenn Sie bereits lange auf der Suche, (mehr lesen..)

Paartherapie

Als Paartherapeutin helfe ich Ihnen dabei Ungereimtheiten in Ihrer Beziehung und Missverständnisse aufzuklären, Wünsche zu äußern, aber auch ablehnen zu dürfen, mit Kränkungen und Enttäuschungen besser umgehen zu können. Ich unterstütze Sie dabei, Ihre Kommunikation (mehr lesen..)

Coaching

Im Coaching werden Sie mit mir Lösungen und Klärungen für einzelne schwierige Situationen im persönlichen, familiären oder beruflichen Bereich suchen. Sie, als die bzw. der Gecoachte, auch Coachee genannt, sind hierbei Experte für die (mehr lesen..)

Supervision

Das Wort Supervision stammt aus dem Lateinischen und steht für Über-Blick. In der Supervision geht es darum, sich mit Hilfe des Supervisors einen Überblick über bestehende Situationen im persönlich-beruflichen Aufgabenbereich oder in Organisationen, meist im (mehr lesen..)

Kinderbeistand

Der Kinderbeistand ist eine Vertrauens- und Ansprechperson für die Minderjährigen und kann als Sprachrohr bei Gericht als „Stimme des Kindes“ auftreten. Der Kinderbeistand kümmert sich um die Wünsche und Anliegen der Minderjährigen in (mehr lesen..)

Elterngespräche § 95

Seit Februar 2013 haben Eltern vor Abschluß oder Vorlage einer Regelung der Scheidungsfolgen bei Gericht zu bescheinigen, dass sie sich über die spezifischen aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder bei einer geeigneten Person (mehr lesen..)