Kinderbeistand

Der Kinderbeistand ist eine Vertrauens- und Ansprechperson für die Minderjährigen und kann als Sprachrohr bei Gericht als „Stimme des Kindes“ auftreten. Der Kinderbeistand kümmert sich um die Wünsche und Anliegen der Minderjährigen in den betreffenden Verfahren und unterliegt einer umfassenden Verschwiegenheitspflicht.

 

Der Kinderbeistand ist von Amts wegen zu bestellen, und zwar in Verfahren über die Obsorge und über das Recht auf persönlichen Verkehr (ehemals Besuchsrecht) für Minderjährige unter 14 Jahren, wenn es im Hinblick auf die Intensität der Auseinandersetzung der Parteien (meist Eltern) zur Unterstützung und Begleitung der Minderjährigen geboten ist.
 
Seit 1. Juli 2010 ist per Bundesgesetz (Außerstreitgesetz § 104a) das neu geschaffene Instrumentarium des Kinderbeistands gesetzlich definiert. Namhaft gemacht können nur jene Personen werden, die vom Bundesministerium für Justiz bzw. der Justizbetreuungsagentur nach ihrer Ausbildung und beruflichen Erfahrung für diese Tätigkeit geeignet sind.
 
Mehr dazu finden Sie auf den Informationsseiten des Bundesministeriums für Justiz.